Neue Trinkwasserverordnung 2011 – Was ist wichtig? Was ändert sich?
Neue Trinkwasserverordnung 2011 – Was ist wichtig? Was ändert sich?
Über aktuelle Verordnungen, Regelwerke und rechtliche Rahmenbedingungen der neuen Trinkwasserverordnung informieren wir Sie auch im Rahmen der Veranstaltung www.viega.de/Symposium. Jetzt anmelden!
Im November 2010 hat der Bundesrat der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zugestimmt, am 01.112011 ist sie in Kraft getreten.
In vielen Bereichen ist die TrinkwV 2011 eindeutiger geworden: Wichtige Begriffe wurden klarer definiert, Rechte und Pflichten vor allem für die Betreiber von Trinkwasser-Installationen präziser zugeordnet. Hinzu kommen erstmalig in einer TrinkwV klare Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich Legionellen, sodass ein weiterer Schritt zum Erhalt der Trinkwassergüte getan ist.
Trinkwasserverordnung 2011 – Fachartikel zum Download
In der folgenden PDF-Datei erhalten Sie von Dr. Peter Arens, Leiter Produktmanagement „Trinkwasser-Installationssysteme“ bei Viega, einen ersten Überblick über einige der wichtigsten Veränderungen und Ergänzungen.
Der DVGW hat für Sie eine Liste der häufigsten Fragen zu Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Legionellen zusammen gestellt, z. B.:
- Fallen Trinkwasser-Installationen in Gebäuden unter die in der neuen Trinkwasserverordnung genannten Wasserversorgungsanlagen?
- Gibt es Anzeigepflichten bei Trinkwasser-Installationen in Gebäuden gegenüber dem Gesundheitsamt?
- Wer fällt unter die Untersuchungspflichten auf Legionellen (Betreiberuntersuchungen)?
- Wer darf die Betreiberuntersuchungen auf Legionellen im Rahmen der neuen Trinkwasserverordnung durchführen?
Rechtlich verbindliche Auskunft erteilt Ihnen im Zweifel Ihr Gesundheitsamt.
Seminar „Trinkwassergüte“
Im Rahmen des Viega Seminars „Trinkwassergüte“ (TW1) werden in einer Kombination aus Theorie und Praxis die aktuellen Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung 2011 aufgezeigt und Lösungen anhand von realen Beispielen dargestellt.
An „geeigneten Probenahmestellen“ müssen in Zukunft Wasserproben genommen werden können (§ 14) – durch entsprechende Ventile (hier: „Easytop“) wird sichergestellt, dass die Beprobung in jeder Hinsicht einwandfrei ist.
Auch die TrinkwV 2011 bestätigt erneut die Bedeutung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ und gibt erstmalig einen Hinweis auf „zertifizierte Verfahren und Produkte“ (§ 17).
“Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“ im öffentlichen und gewerblichen Bereich (z. B. auch im Wohnungsbau!) mit „Verneblung des Trinkwassers“, müssen dem Gesundheitsamt „unverzüglich“ angezeigt werden – und sind systemisch zu untersuchen (§ 13 und § 14)!