Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über europäisches Recht bis hin zu nationalen Vorschriften, Verordnungen und Regelwerken: Die Reinhaltung des Trinkwassers und der Gesundheitsschutz sind auf allen Ebenen rechtlich verankert – bis in die konkreten Ausführungsbestimmungen der Arbeitsblätter des DVGW, des VDI und des Deutschen Instituts für Normung DIN.
Für Architekten, TGA-Fachingenieure, SHK-Fachhandwerker, Investoren und Betreiber von Trinkwasserinstallationen bilden diese Regelwerke einen verlässlichen Rahmen, um den Erhalt der Trinkwassergüte schon bauseits abzusichern. Dabei sind mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Noch zielführender ist es, bei Planung, Ausführung und Betrieb auch die für den Gesundheitsschutz (Schutzziel nach §1 der Trinkwasserverordnung) aktuellsten Erkenntnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik einfließen zu lassen.