Für Ihre Modernisierung: attraktive Förderungen
Ihr Ziel ist eine energieeffiziente und einfach zu bedienende Fußbodenheizung? Sie möchten Kosten sparen, aber dennoch nicht auf Ihren Wohnkomfort und Ihre Wohlfühltemperatur verzichten? Dann haben Sie sicher schon gehört, dass die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) verschiedene Sanierungsmaßnahmen fördert.
Welche der verschiedenen Fördermöglichkeiten der BEG für die Sanierung für Sie interessant sein können hängt davon ab, welche Sanierungsmaßnahme Sie umsetzen möchten.
Auf dieser Seite finden Sie daher alle Fördermöglichkeiten für die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen im Überblick. Wir zeigen Ihnen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
- wie hoch die Fördermöglichkeiten sind und
- welche Viega Lösungen gefördert werden können.
Klicken Sie einfach auf die Sanierungsmaßnahme, die Sie geplant haben. Dort finden Sie alle relevanten Informationen.
Eine energieeffiziente und einfach zu bedienende Fußbodenheizung mit reduzierten Kosten und maximalem Wohnkomfort? Das bieten Ihnen die Fonterra-Lösungen von Viega..
Zum Effizienzhaus sanieren
Im KfW-Programm 261 wird die Sanierung, der Neubau und der Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses gefördert. Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Effizienzhäuser werden in unterschiedliche Stufen kategorisiert, um den Energiebedarf der Immobilie kenntlich zu machen.
Die Werte 40 bis 85 definieren die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.
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Die Förderhöhe
Grundsätzlich gilt: Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss.
Im Überblick:
- zinsvergünstigter Kredit mit 5%
- Tilgungszuschuss von 5% bis zu 20%, je nach Energieeffizienzstufe Ihrer Immobilie.
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser, wird Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit gefördert.
Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht.
Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 37.500 Euro je Wohneinheit.
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Die Gültigkeit
Das KFWProgramm 261 ist seit 28.07.2022 in der geänderten Fassung gültig.
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Die Voraussetzungen
- Einsparung Primärenergie gegenüber Referenzgebäude des GEG
- Energie-Effizienz-Experten (50% Zuschuss)
- Hydraulischer Abgleich gem. VdZ-Formular
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Förderfähige Viega Lösungen
- Fonterra Einzelraumregelungen
- Fonterra Flächenheizungssysteme (bei erstm. Einbau)
Im KfW-Programm 261 wird die Sanierung, der Neubau und der Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses gefördert. Grundsätzlich gilt dabei: Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss.
Wärmeerzeuger sanieren
Im Förderprogramm "Wärmeerzeuger sanieren" werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet, gefördert.
Hier finden Sie alle Informationen dazu im Überblick.
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Fördergegenstände
Gefördert werden:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
- Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
- Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien.
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Die Förderhöhe
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatz gefördert:
- Solarthermieanlagen mit 25 %
- Biomasseheizungen mit 10 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
- Wärmepumpen mit 25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.)
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit Einbindung einer Biomasseheizung mit 20 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 % und ohne Einbindung einer Biomasseheizung mit 25 %)
- Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen mit 25 %
Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit 25 %
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Förderfähige Viega Lösungen
- Fonterra Einzelraumregelungen
- Fonterra Flächenheizungssysteme
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Die Gültigkeit
Das BAFA-Programm ist seit 15.08.2022 in der geänderten Fassung gültig.
Heizungsanlage optimieren
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
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Die Fördergegenstände
Gefördert werden:
- der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
- im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
- die Dämmung von Rohrleitungen
- der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
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Die Förderhöhe
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
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Die Gültigkeit
Die BAFA-Förderung für die Modernisierung Ihrer Heizung gilt seit dem 15.08.2022 in der geänderten Fassung.
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Die Voraussetzungen
- Hydraulischer Abgleich gem. VdZ-Formular
- Energie-Effizienz-Experten (50% Zuschuß) bzw. Bestätigung durch Fachunternehmer (BzA)
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Förderfähige Viega Lösungen
- Fonterra Einzelraumregelungen
- Fonterra Flächenheizungssysteme (bei erstmaligem
Einbau)
Unverzichtbar für alle Förderprogramme: das VdZ-Formular
Der Nachweis des hydraulischen Abgleichs der gesamten Heizungsanlage muss durch ein VdZ-Formular bestätigt werden. Das Formular können Sie direkt über den nebenstehenden Link herunterladen.
Gut zu wissen:
Fonterra Smart Control von Viega erledigt den hydraulischen Abgleich für Ihre Flächenheizung automatisch mit der Einzelraumregelung. Mehr Komfort geht nicht!
Kontakt & Beratung
Das Thema Förderungen ist komplex. Daher freuen wir uns, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Nutzen Sie einfach das folgende Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen zu schicken.
Wir setzen uns danach schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindungen.