Allgemeine Informationen

Sauberes Trinkwasser ist ein Menschenrecht. Seit 2010 ist es in der Charta der Vereinten Nationen verankert. Auf internationaler und nationaler Ebene werden Vorgaben zum Erhalt der Trinkwasserqualität daher ständig angepasst.

Durch die novellierte europäische Trinkwasserrichtlinie (EU-Richtlinie 98/93/EG) hat die Trinkwasserhygiene einen sehr hohen Stellenwert bekommen, da dabei auch viele Forderungen der WHO umgesetzt wurden. Die am 15. Dezember 2017 im Bundesrat verabschiedete neu überarbeitete Fassung der Trinkwasserverordnung ist am 9. Januar 2018 in Kraft getreten und hat die Verbraucherrechte weiter gestärkt.

Europäische und nationale Normen für sauberes Trinkwasser

Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG wurde als direkte Folgemaßnahme zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water in das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 aufgenommen. Sie soll...

  • ...sicherstellen, dass die Trinkwasserqualität anhand von Normen kontrolliert wird, die auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
  • ...eine effiziente und wirksame Überwachung, Bewertung und Durchsetzung der Trinkwasserqualität gewährleisten.
  • ...den Verbrauchern rechtzeitig relevante und angemessene Informationen zur Verfügung stellen.

In den europäischen Ländern haben sich die sanitärtechnischen Regeln über Jahrzehnte regional sehr unterschiedlich entwickelt. Das erklärt, warum nicht alle nationalen Normen in einem Schritt mit der ersten Ausgabe der Normenreihe EN 806 harmonisiert werden konnten. Dennoch wurden viele Gemeinsamkeiten identifiziert.

Die verbliebenen Installationseigenarten regeln nationale Ergänzungsnormen. Für den Anwender in Deutschland bedeutet das, dass er für Planung, Bau, Inbetriebnahme und Betrieb der Trinkwasserinstallation die Anforderungen der DIN 1988 sowie Richtlinien und Arbeitsblätter von VDI, DVGW und ZVSHK berücksichtigen sollte.

Voraussetzung: allgemein anerkannte Regeln der Technik

Grundvoraussetzung für einen sicheren und hygienisch einwandfreien Betrieb der Trinkwasserinstallation ist die Einhaltung mindestens der einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.). Dabei handelt es sich um...

  • ...Regeln, die nach Auffassung der Beteiligten (Fachleute, Anwender, Verbraucher und öffentliche Hand) geeignet sind, um das gesetzlich vorgesehene Ziel zu erreichen.
  • ...Regeln, die im Rahmen der gesetzlichen Zielvorgaben wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen.
  • ...Regeln, die sich in der Praxis bewährt haben oder sich in überschaubarer Zeit bewähren werden.

Das bedeutet: Die technischen Festlegungen, die geeinet sind, das unter § 1 der Trinkwasserverordnung definierte Schutzziel (= menschliche Gesundheit) zu erreichen, stellen die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar. Das ist deshalb wichtig, weil das Thema Trinkwasserhygiene im Feld der Praktiker nicht nur Installateure, Ingenieure und Anlagenbetreiber, sondern auch Mitarbeiter von wissenschaftlichen Einrichtungen und Laboren sowie Mediziner umfasst.

Weitere Regeln für höheres Schutzniveau

Die Trinkwasserverordnung fordert „mindestens“ die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (§§ 4 und 17). Das heißt, dass jederzeit ein höherwertiges Schutzniveau angewendet werden darf. Ein solches bietet beispielsweise der Stand der Technik oder der Stand der Wissenschaft und Technik (siehe Infokästen).

DIN-Normen, VDI-Richtlinien und DVGW-Arbeitsblätter bleiben aber in Fragen des Gesundheitsschutzes in ihrer Konsistenz meist hinter den einschlägigen Richtlinien, Empfehlungen, Merkblättern und sonstigen Informationen von Robert-Koch-Institut und Umweltbundesamt zurück.

So hat das Robert Koch-Institut die Aufgabe, Konzepte zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen zu entwickeln (§ 4 Infektionsschutzgesetz). Gemeinsam mit den Bundesbehörden erstellt es Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter und sonstige Informationen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten.

Das Umweltbundesamt soll Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln (§ 40 Infektionsschutzgesetz)

Für eine einwandfreie Trinkwasserqualität spielt vor allem der hygienisch sichere Betrieb der Trinkwasserinstallation eine entscheidende Rolle.

   

Überblick: europäische und nationale Normen seit 2012

  • Nationale Ergänzungen
    DIN 1988-100 Schutz des Trinkwassers 
    DIN 1988-200 Planung 
    DIN 1988-300 Berechnung 
    DIN 1988-500 Druckerhöhung mit drehzahlgeregelten Pumpen 
    DIN 1988-600Feuerlöschanlagen 

   

Links zu den wichtigsten Regelwerken

Begriffserklärungen

  • Stand der Technik
  • Stand der Wissenschaft und Technik

   

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