Anwendbarkeitsnachweise im Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung
Attendorn, 25.11.2020
Im Überblick: Zentrale Vorschriften & Informationen
§ 16a Musterbauordnung (MBO)
Bauarten dürfen nur angewendet werden, wenn bei ihrer Anwendung die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer die Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes erfüllen und für ihren Anwendungszweck tauglich sind.
Bauaufsichtliche Anwendbarkeitsnachweise
Die Bauordnungen unterscheiden folgende Anwendbarkeitsnachweise für Bauarten, wie zum Beispiel Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen oder Kabel:
- Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für die Bauart (abP)
- Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG)
-
Zusammengefasst: Nationale Nachweise für Bauarten.
Heizungsleitung (reine Metallinstallation):
Beispiel: Viega Profipress- Anwendbarkeitsnachweis: Prüfzeugnis (abP) / P-2400/003/15-MPA BS.
- Bestätigung: Übereinstimmungserklärung.
- Beschilderung: Nein.
Wasserleitungen, Metallstrang mit Stockwerksleitungen aus Kunststoff:
Beispiel: Viega Sanpress mit Raxofix- Anwendbarkeitsnachweis: Bauartgenehmigung (aBG) / Z-19.53-2258.
- Bestätigung: Übereinstimmungserklärung.
- Beschilderung: Ja.
Wasserleitungen Metallstrang Absperrarmatur, Stockwerksleitung aus Kunststoff:
Beispiel: Viega Sanpress/Easytop/Raxofix- Anwendbarkeitsnachweis: Bauartgenehmigung (aBG).
- Bestätigung: Übereinstimmungserklärung.
- Beschilderung: Ja.
Abwasserleitung aus Kunststoff
Beispiel: Brandschutzmanschette mit Nullabstand im Viega System Z-19.53-2182 in Verbindung mit P-2400/003/15_MPA BS- Anwendbarkeitsnachweis: Bauartgenehmigung (aBG).
- Bestätigung: Übereinstimmungserklärung.
- Beschilderung: Ja.
Abwasserleitung SML in Mischinstallation:
Beispiel: Viega Mischinstallation Entsorgung Z-19.53-2259 in Verbindung mit Viega Vorwandelementen- Anwendbarkeitsnachweis: Bauartgenehmigung (aBG).
- Bestätigung: Übereinstimmungserklärung.
- Beschilderung: Ja.
WC Abluft (Absperrvorrichtung): Beispiel: Geba Bartholomäus Z-41.3-686 in Verbindung mit Viega P-2400/003/15-MPA BS Nullabstand geprüft- Anwendbarkeitsnachweis: Bauartgenehmigung (aBG).
- Bestätigung: Übereinstimmungserklärung.
- Beschilderung: Ja.
Elektroleitungen, Leerrohre: Beispiel: Wichmann Kabelbox WD 90Z-19.15-202 in Verbindung mit Viega P-2400/003/15-MPA BS Nullabstand geprüft- Anwendbarkeitsnachweis: Bauartgenehmigung (aBG).
- Bestätigung: Übereinstimmungserklärung.
- Beschilderung: Ja.
„wesentliche Abweichung“ vom Anwendbarkeitsnachweis (aBG, abP):- Anwendbarkeitsnachweis: Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (aBG).
- Bestätigung: Übereinstimmungserklärung.
- Beschilderung: Ja.
„nichtwesentliche Abweichung“ vom Anwendbarkeitsnachweis (aBG, abP):- Anwendbarkeitsnachweis: Bauartgenehmigung (aBG) bzw. Prüfzeugnis (abP) in Verbindung mit Übereinstimmungsbestätigung, Übereinstimmungserklärung.
- Bestätigung: Übereinstimmungsbestätigung, Übereinstimmungserklärung mit Bewertung/Bestätigung der Abweichung als „nicht wesentlich“ durch Hersteller/Ersteller der Bauart (Brandschutzmaßnahme).
- Beschilderung: Ja (bei aBG) // Nein (bei abP).
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Im Überblick: Ihre Checkliste für die Baustelle!
Unter Fußball-Trainern gibt es das geflügelte Wort „entscheidend ist auf dem Platz“. Ähnliches gilt, wenn es auf der Baustelle um die Abnahme brandschutztechnischer Installationen geht. Dann ist alle Theorie aus Verwaltungsvorschriften und Bauordnungen sowie den zugehörigen Ausführungsbestimmungen grau. Was letztlich zählt, ist allein die Bewertung, ob für ein Bauprodukt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt oder eine Bauart nachgewiesenermaßen „bei ordnungsgemäßer Instandhaltung während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer die Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes erfüllt und für ihren Anwendungszweck tauglich ist“.
Dem Praktiker hilft dabei diese Checkliste:
- Liegen alle Anwendbarkeitsnachweise vor?
- Sind die Anwendbarkeitsnachweise (noch) und bis zum Tag der geplanten Inbetriebnahme/Abnahme gültig?
- Liegen die Übereinstimmungsbestätigungen/
-erklärungen vor? Dabei ist zu beachten: Sind mehrere Gewerke an einer Abschottungsmaßnahme beteiligt (Installateur, Isolierer, Maurer), werden die Erklärungen von allen Beteiligten benötigt. - Gibt es in den Anwendbarkeitsnachweisen Hinweise auf Abweichungen?
- Wenn es Abweichungen gibt, handelt es sich dann um wesentliche oder nicht wesentliche?
- Liegt bei wesentlichen Abweichungen die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung vor?
- Liegt bei nicht wesentlichen Abweichungen eine vollständige, nachvollziehbare Erklärung und Bewertung vor? Wo wird wie genau abgewichen? Womit wird kompensiert?
- Müssen die Bauarten beschildert sein?
- Werden Leitungssysteme in besonderen Einbausituationen verbaut (z. B. Unterschreitung der Mindestabstände von 200/100 mm)?
- Liegen zu diesen Systemen in besonderen Einbausituationen alle Anwendbarkeitsnachweise vor und sind die verbauten Produkte auch darin zu finden?
- Werden Leitungen in Form einer Mischinstallation verbaut (z. B. Strangrohrleitung in Metall und Stockwerksleitungen an einer Stelle brennbar?
Erst wenn diese Fragen durchgängig mit „ja“ beantwortet sind und die entsprechenden Dokumente lückenlos vorliegen, sollte eine Baustellenbesichtigung durchgeführt werden.