Schallschutz in schutzbedürftigen Räumen
Bodenabläufe und Duschrinnen gehören als Endstück der Entwässerungsanlage zu den haustechnischen Anlagen und unterliegen somit auch den schalltechnischen Anforderungen nach DIN 4109 und VDI 4100, die für schutzbedürftige Räume gelten.
Generell kann man sagen, dass ein eingebauter Bodenablauf durch seine Größe, Form, die Durchbrechung der Estrichschicht, als auch seine eigentliche Nutzung den Schalldämmwert des Fußbodens stark beeinflusst. Die Herausforderung ist dabei diesen Wert möglichst gering zu halten.
Vermeidung der Übertragung von Fließgeräuschen
Auch bei der Anschlussleitung der Bodenabläufe muss berücksichtigt werden, dass diese alle Fließgeräusche des Abwassers auf den Estrich übertragen kann. Um diesen Schall möglichst schon bei seiner Entstehung einzudämmen, ist es sinnvoll bei der Rohrleitung rundum eine körperschallentkoppelnde Ummantelung mit einer Schaumisolierung vorzusehen. Dies kann eine wichtige Maßnahme sein, gerade wenn es um die Einhaltung des erhöhten Schallschutzes geht.
Bei den Prüfungen der Advantix-Bodenabläufe ist solch eine Isolierung durchgeführt worden.
Veränderungen der Schichtstärken oder Materialien haben deutlichen Einfluss auf die zu erwartenden Schallwerte, können aber bei Bedarf per Gutachten vom Fraunhofer Institut abgeschätzt und bestätigt werden. Im Regelfall betrifft dies eine Materialveränderung bzw. Verringerung der Schichtstärken. Bei einer Erhöhung der Schichtstärken kann von einer Verbesserung der Schallwerte ausgegangen werden.
Fachgerechter Schallschutz in Verbindung mit Advantix-Duschrinnen und Bodenabläufen.
Einfach erklärt:
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Wasser- und Fließgeräusche
Beim Duschen entstehen Geräusche, zum einen durch das Aufprallen von Wasser auf dem Boden, zum anderen durch die Fließgeräusche aus der Brausearmatur, sowie im Ablauf und seiner Anschlussleitung. Der dadurch entstehende Luft- und Körperschall erzeugt Schwingungen im Bodenaufbau, die an den Rohbau weitergegeben und anschließend als Luftschall im schutzbedürftigen Raum hörbar sein können.
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Schutzbedürftiger Raum
Nach DIN 4109 sind alle Wohn- und Schlafräume schutzbedürftig. Im Sinne der VDI 4100 sind dies alle Räume in Wohnungen mit einer Grundfläche von mindestens 8 Quadratmetern.
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Benutzergeräusche
Im privaten Wohnungsbau werden die Bodenflächen in Duschen in der Regel barfuß betreten und nicht mit Schuhwerk begangen. Im öffentlichen Bereich dagegen können Trittschallgeräusche durchaus entstehen. In Altenheimen oder Krankenhäusern werden die Duschbereiche zum Beispiel von Reinigungspersonal begangen und mit entsprechendem Gerät bearbeitet.
Der dadurch entstehende Körperschall kann in angrenzende Räume übertragen werden und die Bewohner in Ihrer Lebensqualität stark beeinträchtigen.