Das ist neu: Kennzeichnungspflicht bei Brandabschottungen
Wieder etwas Neues beim baulichen Brandschutz: Im Mai 2021 wurde verabschiedet, künftig in alle Prüfzeugnisse für Rohrabschottungen eine Kennzeichnungspflicht aufzunehmen. Für den SHK-Fachhandwerker wird es Vorteile haben, dass auf Sicht alle Brandabschottungen beschildert werden müssen.
Warum und wie die Kennzeichnungspflicht am besten umzusetzen ist, erläutern wir in diesem Beitrag.
Die Themen in der Übersicht:
- Wie lässt sich die Kennzeichnungspflicht von Rohrabschottungen am einfachsten erfüllen?
- Warum ist die einheitliche Beschilderung von Brandabschottungen sinnvoll?
- Was bedeutet die Kennzeichnungspflicht für die Nachbelegung von Brandschotts?
Ihre Pflichten: Kennzeichnung von Rohrabschottungen
Wie das Schild zur Kennzeichnung der Brandabschottung auszusehen hat, ist nicht exakt vorgegeben. Es soll nur dauerhaft und gut sichtbar neben der Abschottung angebracht werden. Zum Beispiel angeschraubt an die Wand oder die Decke.
Was auf dem Schild stehen muss, um das Brandschott einwandfrei klassifizieren zu können, ist aber genau definiert:
- Monat und Jahr der Errichtung
- Name und Unterschrift des Errichters
- Bezeichnung der Rohrabschottung gemäß
- Anwendbarkeitsnachweis
- Nummer des Anwendbarkeitsnachweises
- Ausstellungsdatum des Anwendbarkeitsnachweises
- Feuerwiderstandsklasse (Zeitdauer).
Um einfach und eindeutig die errichtete Rohrabschottung zu kennzeichnen, stellt Viega ein Schild zur Verfügung, auf dem die angewandten Prüfzeugnisse und Bauartgenehmigungen nur noch angekreuzt werden müssen.
Die Nummern der jeweiligen Anwendbarkeitsnachweise sind auf dem Schild bereits aufgedruckt. So ist bei der Abnahme oder Nachbelegung die entsprechende Dokumentation schnell zur Hand. Die aktuellen Anwendbarkeitsnachweise der Viega-Rohrabschottungen stehen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Um einfach und eindeutig die errichtete Rohrabschottung zu kennzeichnen, stellt Viega ein Schild zur Verfügung, auf dem die angewandten Prüfzeugnisse und Bauartgenehmigungen nur noch angekreuzt werden müssen.
In einem Installationsschacht werden verschiedene Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen durch eine Betondecke geführt. Die erforderliche Abschottung ist mit einem Schild an der Wand unterhalb der Decke gekennzeichnet .
Beschilderung von Brandabschottungen
Die Kennzeichnungspflicht von Brandabschottungen war bisher nur in den Anwendbarkeitsnachweisen allgemein bauaufsichtlicher Zulassungen (abZ) beziehungsweise allgemeiner Bauartgenehmigungen (aBG) enthalten, die von DIBt ausgestellt werden.
Bauartgenehmigungen sind für Abschottungen erforderlich, wenn ihre Erstellung auf der Baustelle so spezifisch ist, dass dafür keine generellen Prüfverfahren unter Laborbedingungen entwickelt werden können oder bereits anerkannt sind.
Bestes Beispiel dafür sind Mischinstallationen. Klassifizierte Abschottungen mit abZ oder aBG machen allerdings nur etwa 30 Prozent aller Fälle aus. Für die meisten Abschottungen von Leitungsdurchführungen in Brandabschnitten ist ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) ausreichend. In diesen Anwendbarkeitsnachweisen war die Kennzeichnung bisher aber nicht vorgesehen.
Die einheitliche Kennzeichnung aller Abschottungen ist jedoch aus mehreren Gründen sinnvoll:
- Durch die Kennzeichnung wird auf die sicherheitsrelevante Funktion des Bauteiles aufmerksam gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Bauteil nicht beschädigt oder zerstört werden darf. - Die eindeutige Zuordnung von Abschottung und den zugrunde liegenden Nachweisen macht die Abnahme einfacher.
- Die Beschilderung der zugrunde gelegten Anwendbarkeitsnachweise ist wichtig für eine Erweiterung. Denn auch die Abstände zwischen unterschiedlichen Abschottungen (Bauarten) sind in den jeweiligen Anwendbarkeitsnachweisen geregelt und müssen entsprechend berücksichtigt werden.
- Bei einer nicht zulässigen Nachbelegung im Bauverlauf oder im Bestand kann der Errichter leichter identifiziert werden.
Unklarheiten, ob ein Brandschott beschildert werden muss, sind nun also passé – alle klassifizierten Abschottungen sind somit zu kennzeichnen.
Abbildung des Viega Schilds für Rohrabschottungen. Die Nummern der möglichen Anwendbarkeitsnachweise sind eingedruckt und können angekreuzt werden.
Unser Praxistipp:
Brandabschottungen mit gültiger abP, die noch keine Kennzeichnungspflicht enthalten, müssen nicht beschildert werden. Aufgrund der zeitlich begrenzten Gültigkeit werden solche Prüfzeugnisse nach und nach verschwinden. Am besten nehmen Sie deshalb ab sofort die Kennzeichnungspflicht in die Ausschreibung auf.
Sonderfall: Nachbelegung von Brandschotts
Die Umnutzung oder Ertüchtigung von Bestandsgebäuden erfordert häufig Änderungen, Ergänzungen oder auch Reparaturen an den Abschottungen. Um die abnahmesicher auszuführen, sind die Anwendbarkeitsnachweise gemäß Beschilderung zu prüfen:
- Welche Leitungsarten aus welchen Werkstoffen,
- in welchen Abmessungen und
- mit welchen Dämmstoffen oder Brandschutzmaterialien wurden verbaut?
- Und welche Mindestabstände sind einzuhalten?
Ob eine Nachbelegung gemäß der bestehenden Anwendbarkeitsnachweise möglich ist oder eine neue Abschottung erstellt werden muss, lässt sich so feststellen. Eine Nachbelegung erfordert immer eine neue Beschilderung.
Unser Praxistipp:
Die Bauteile und Baustoffe einer Abschottung sind nicht immer eindeutig zu identifizieren. Ist etwas unklar, befragen Sie den Errichter der Abschottung gemäß Beschilderung. Das erspart Ihnen womöglich Beanstandungen bei der Abnahme.
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