1. Abfrage des Muster-BAPs:
Auch wenn in den Vergabeunterlagen kein Muster-BAP zur Verfügung gestellt wurde, empfiehlt sich die Nachfrage vom BIM-Gesamtkoordinator beim Auftraggeber oder beim BIM-Manager des Auftraggebers, ob ein solches Dokument existiert und als Grundlage für die Erstellung des BAPs verwendet werden kann.
2. Struktur:
Wenn kein Muster-BAP zur Verfügung gestellt wird, stellt der BIM-Gesamtkoordinator eine erste Struktur des BAPs auf Kapitelebene auf und stimmt diese Struktur mit den Fachkoordinatoren und dem BIM-Manager des Auftraggebers ab.
3. Übernahme der Inhalte aus den AIA:
Anschließend werden Inhalte aus den AIA, wie die digitalen Liefergegenstände, die Anwendungsfälle und die Informationsbedarfstiefe, aus den AIA aufgenommen und im BAP ergänzt. Sollte es keine gemeinsam (mit dem Auftraggeber) definierten Änderungen geben, können diese Abschnitte übernommen werden.
4. Ergänzung der detaillierten Umsetzungen:
Zur Definition der Umsetzungsstrategie und der Formalisierung der praxisnahen Prozesse werden von der BIM-Gesamtkoordination ausgerichtete Workshops mit den Fachkoordinatoren durchgeführt, um die benötigten Inhalte zu erarbeiten. Dabei kann auch ein Schulungspotenzial aufgezeigt werden, welches von den einzelnen Auftragnehmern nachzupflegen ist.
5. Freigabe:
Nach erfolgreicher Ausgestaltung des BAPs wird dieser dem BIM-Management des Auftraggebers vorgelegt. Diese empfehlen dem Auftraggeber die Freigabe des Dokuments.
6. Überarbeitung und Anpassung (optional):
Im Projektverlauf kann der BAP ggf. überarbeitet und konkretisiert werden, indem Anwendungsfälle, welche erst für spätere Phasen relevant sind, ausgearbeitet oder gemeinsam verabredete Anpassungen an den Anforderungen ergänzt werden.
Insgesamt ist ein gut durchdachter und effektiv umgesetzter BIM-Abwicklungsplan entscheidend für den Erfolg von BIM-Projekten.