Universelle Brandschutz-Lösungen für Bodenabläufe
In altersgerechten Wohnungen sind bodengleiche Duschen ein wesentliches Ausstattungsmerkmal. In vielen Wohnungen gibt es sie aber nicht. Der Umbau sanitärer Bestandsanlagen beschäftigt das SHK-Handwerk daher zunehmend. Bei vielen Bodenabläufen stellt die Sicherstellung des Brandschutzes in Bestandsbauten eine Herausforderung dar. Mit dem Bodenablaufsystem Advantix R 120 bietet Viega einfach zu installierende Lösungen, denn die Brandschutzabschottung mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) ist schon integriert.
Abschottungen von Bodenabläufen nur mit abZ
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat seine Anforderungen an Brandschutzabschottungen schon vor Jahren verschärft. Der Verwendbarkeitsnachweis für die Abschottung von Bodenabläufen ist in der Regel eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Hiermit ist unabhängig von der gewählten Anschlussleitung eine Übertragung von Feuer, Rauch und Temperatur in andere Brandschutzabschnitte gemäß den gesetzlichen Anforderungen begrenzt.
Die abZ der Bad- und -Bodenabläufe Advantix R 120 von Viega ist sehr umfassend. Der Verwendbarkeitsnachweis lässt den Anschluss aller marktgängigen brennbaren und nicht brennbaren Entwässerungsleitungen zu. Dazu zählen auch schallgedämmte Rohre der Gruppe B und viele Sonderrohre.
Für F 30-Holzbalkendecken zugelassen
Neu ist, dass die Brandschutzabläufe von Viega ebenso für den Einbau in F 30-Holzbalkendecken zugelassen sind. Damit ist nun eine weitere abnahmesichere Lösung gerade für Badsanierungen verfügbar. Denn Holzbalkendecken sind in vielen Bestandsgebäuden vorzufinden. Oder vorhandene Deckenkonstruktionen werden nachträglich pauschal mit F 30 klassifiziert. Der Verwendbarkeitsnachweis des Badablaufs (DN 50) und des Bodenabauf (DN 70) der Brandschutzserie Advantix R 120 erlaubt daher:
- Einbau in feuerhemmenden Holzbalkendecken (F 30-B) nach DIN 4102-2 mit einer Mindest-Deckenstärke von 150 mm.
- Bei Betondecken im Bestand mit einer Deckenstärke ≥ 100 mm und ≤ 150 mm können die erforderlichen 150 mm durch das Aufdoppeln von Calcium-Silikat-Platten erreicht werden. Die Aufdopplung sollte umlaufend mindestens 100 mm um den Bodenablauf erfolgen. Diese besondere Bauausführung ist ebenfalls im Verwendbarkeitsnachweis dokumentiert.
- Wird der Bodenablauf in ein in der Decke eingemörteltes Hüllrohr gesetzt, muss der Hohlraum zum Bodenablauf nicht zwingend vermörtelt werden.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung schließt auch die Advantix-Rohrdurchführung R 120 mit ein. Sie kann in Decken eingebaut werden, wenn die Bodenentwässerung versetzt zur Deckendurchführung im Raum platziert werden muss. Die Rohrdurchführung mit Brandschutzelement wird dann einfach von unten in eine Kernbohrung eingeschoben.