Viega Raxofix: Zugelassene Lösung für Brandschutz-Herausforderungen

Es ist in der Praxis üblich, metallene Rohrleitungssysteme und flexible Kunststoffrohre als Stockwersleitungen zur Anbindung der Heizflächen und Sanitärobjekte als Mischinstallation miteinander zu kombinieren. Die Gründe dafür sind offensichtlich: es ist praktikabel und wirtschaftlich. 

Weniger praktisch sind oft die dafür erforderlichen Anwendungsnachweise für die Abschottung der (brennbaren) Etagenverteilungen. Doch nur, wenn die Bauausführung mit dem Nachweis übereinstimmt, ist eine Brandschutzabnahme möglich. Umso wichtiger sind Rohrleitungssysteme, die entsprechend praxisgerecht geprüft und zugelassen sind.

Nur, wenn eine Bauausführung mit dem Nachweis übereinstimmt, ist eine Brandschutzabnahme möglich. Praxisgerecht geprüfte und zugelassene Rohrleitungssysteme sind daher besonders wichtig.

Werden Rohrleitungen beispielsweise in Geschossbauten durch Decken geführt, durchdringen sie in den meisten Fällen einen Brandabschnitt. Zu verschließen ist diese Durchführung entweder nach den Vorgaben einer eingeführten technischen Baubestimmung – wie die Leitungsanlagen-Richtlinie – oder gemäß dem dafür zulässigen Anwendbarkeitsnachweis. Das kann ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) sein.

Wie die Durchführung durch einen Brandabschnitt bauordnungsrechtlich zu verschließen ist, richtet sich dabei unter anderem nach den Rohrleitungswerkstoffen, der Kombination von Werkstoffen und nach der Frage, ob es sich um Ver- oder Entsorgungsleitungen handelt.

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