Legionellen im Blick: Risikoabschätzung richtig umsetzen

Legionellen im Trinkwasser sind ein ernstzunehmendes Thema, vor allem in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden. Die sogenannte Risikoabschätzung hilft dabei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Wann sie notwendig ist, wie sie abläuft und was Betreiber beachten müssen, erklärt dieser Überblick in acht kompakten Abschnitten. Eine neue UBA-Empfehlung zur Risikoabschätzung ist geplant und wird gerade erstellt.

Wann sie Pflicht ist

Sobald der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht oder überschritten wird –100 koloniebildende Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter Wasser –, ist eine Risikoabschätzung gesetzlich vorgeschrieben. Das schreibt die Trinkwasserverordnung in § 51 Abs. 1 vor. Dabei handelt es sich nicht um einen Grenzwert im klassischen Sinn. Die Wasserabgabe muss nicht sofort eingestellt werden, aber eine hygienisch-technische Überprüfung der Installation ist zwingend erforderlich.

Auch ohne Überschreitung kann eine Risikoabschätzung sinnvoll oder sogar vorgeschrieben sein. Das gilt etwa bei Auffälligkeiten im Betrieb, auf Anordnung des Gesundheitsamts oder im Rahmen eines Water Safety Plans. Besonders in sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern ist sie ein fester Bestandteil der Hygienestrategie. Grundsätzlich gilt: Alle öffentlichen und gewerblichen Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung unterliegen der Untersuchungspflicht.

Was sie bringt

Die Risikoabschätzung – auch Gefährdungsanalyse genannt – ist eine systematische Untersuchung der Trinkwasserinstallation. Sie betrachtet technische, betriebliche und hygienische Aspekte und hat das Ziel, die Ursachen für eine mögliche Belastung mit Legionellen zu identifizieren.

Für Betreiber ist sie ein wertvolles Instrument. Sie verschafft einen umfassenden Überblick über den Zustand der Installation – von der Planung über den Betrieb bis zur Wartung. Schwachstellen lassen sich so frühzeitig erkennen und beheben. Das erhöht nicht nur die Betriebssicherheit, sondern schützt auch vor rechtlichen und gesundheitlichen Risiken.

Wer verantwortlich ist

Die Verantwortung für die Risikoabschätzung liegt beim Betreiber der Trinkwasserinstallation. Er muss sie veranlassen und sicherstellen, dass sie fachgerecht durchgeführt wird. Dabei darf die Analyse nicht von Personen vorgenommen werden, die an Planung, Bau oder Betrieb der Installation beteiligt waren. So sollen Interessenskonflikte vermieden werden.

Empfohlen wird die Beauftragung eines hygienisch-technischen Sachverständigen oder einer akkreditierten Inspektionsstelle. Der Betreiber sollte an der Ortsbegehung teilnehmen, um die Erkenntnisse nachvollziehen und später umsetzen zu können.

Wie sie abläuft

Die Risikoabschätzung folgt einem klaren Ablauf. Zunächst werden alle verfügbaren Unterlagen geprüft – etwa Pläne, Betriebsprotokolle oder frühere Untersuchungsergebnisse. Anschließend erfolgt eine Ortsbegehung, bei der die gesamte Trinkwasserinstallation inspiziert wird.

Besonderes Augenmerk liegt auf den Betriebsparametern: Temperaturen an kritischen Punkten, die Kontrolle des hydraulischen Abgleichs der Zirkulation und die Prüfung auf Stagnation liefern wichtige Hinweise. Bei Bedarf werden zusätzliche Wasserproben entnommen. Am Ende steht eine Gesamtbewertung, aus der konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Häufige Mängel sind unzureichende Dämmung, Totleitungen, Überströmen von Kalt- und Warmwasser oder zu niedrige Temperaturen in der Zirkulation.

Was danach passiert

Liegt die Risikoabschätzung vor, müssen Betreiber unverzüglich handeln, vor allem, wenn der technische Maßnahmenwert erreicht oder überschritten wurde. Zunächst ist dann das Gesundheitsamt zu informieren. Auch die Nutzerinnen und Nutzer der Installation müssen über die Situation und mögliche Einschränkungen informiert werden.

Je nach Befund sind Sofortmaßnahmen erforderlich, etwa das Anbringen von Filtern oder die Einschränkung der Nutzung bestimmter Entnahmestellen. Danach folgen mittelfristige und langfristige Maßnahmen wie – falls noch nicht geschehen – der hydraulische Abgleich, die Sanierung von Leitungen oder bauliche Anpassungen. Die Priorisierung erfolgt nicht nach Aufwand, sondern nach dem Gefährdungspotenzial. Der Schutz der Gesundheit steht immer an erster Stelle.

Wie dokumentiert wird

Die Ergebnisse der Risikoabschätzung müssen in Gutachtenform dokumentiert werden. Die Dokumentation soll nachvollziehbar, übersichtlich und verständlich sein – auch für Personen ohne technische Fachkenntnisse. Sie enthält eine Beschreibung der Installation, die bei der Ortsbesichtigung festgestellten Auffälligkeiten, die identifizierten Mängel, die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die empfohlenen Maßnahmen.

Fotos von Mängeln und eine klare Gliederung helfen dabei, die Inhalte transparent darzustellen. Die fertige Dokumentation muss zehn Jahre lang aufbewahrt werden und dient als Nachweis gegenüber Behörden oder im Schadensfall.

Was Technik leisten kann

Moderne Technik kann die Risikoabschätzung und den laufenden Betrieb deutlich erleichtern. Sensoren an kritischen Punkten überwachen kontinuierlich die Temperatur, während Durchflusssensoren helfen, Stagnation zu erkennen. Elektronische Zirkulationsregulierventile steuern Temperatur und Durchfluss und führen so den hydraulischen Abgleich kontinuierlich und automatisiert durch. Auch das Nutzungsvolumen an Entnahmestellen lässt sich heute digital dokumentieren.

Diese Technologien ermöglichen eine vorausschauende Überwachung der Trinkwasserinstallation und tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen – ganz im Sinne eines sicheren und effizienten Betriebs.

Was bei Versäumnis droht

Wer die Risikoabschätzung nicht oder nicht rechtzeitig durchführt, riskiert empfindliche Konsequenzen. Laut § 72 der Trinkwasserverordnung drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Auch zivilrechtliche Folgen sind möglich, etwa Schadensersatz bei Personenschäden oder Mängelgewährleistung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Kommt es infolge eines technischen Mangels zu einer Infektion mit Legionellen, kann das für den Betreiber der Trinkwasserinstallation relevant werden. Diese Verantwortung sollte ernst genommen werden –die Risikoabschätzung ist eine Chance für die Qualitätssicherung.

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